Haftungsfreistellung geschäftsführer gmbh

Unter Geschäftsführer-Haftung ist die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für seine Pflichtverletzungen zu verstehen. 1 Eine Haftungsfreistellung des GmbH-Geschäftsführers für Vorsatz ist nicht möglich. Eine Haftungsbeschränkung des Geschäftsführers für (einfache). 2 Der Geschäftsführer unterliegt gemäß § 43 Abs. 2 GmbH der Haftung gegenüber der Gesellschaft für jeden entstandenen Schaden, wenn er pflichtwidrig handelte. 3 Die allgemeine Antwort darauf lautet: Der Geschäftsführer haftet, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" (§ 43 GmbHG. 4 In Kürze sollten Sie bezüglich der Haftung als GmbH-Geschäftsführer auf folgende Punkte achten: Ein Geschäftsführer kann sich bei Verstößen gegen Gläubigerschutzvorschriften nicht durch einen zustimmenden Gesellschafterbeschluss der Haftung und strafrechtlichen Verantwortung entziehen. 5 Durchführung von Geschäften, die dem Gesellschaftszweck widersprechen. Haftung bei ungesetzlicher Rückzahlung von Stammeinlagen, §§ 43 Abs. 3, 30 GmbHG. Es besteht überdies auch ein Haftungsrisiko für den Geschäftsführer im Bereich der Darlehensgewährung an Gläubiger. 6 Auch der Geschäftsführer einer GmbH genügt in größeren Unternehmen seiner Organisationspflicht nach Auffassung des LG München nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet (LG München I, Urteil v. , 5 HK O /10). 7 Die GmbH hat im Fall der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer alle Anspruchsvoraussetzungen einschließlich des Verschuldens darzulegen und zu beweisen. sowie durch die Vereinbarung einer Ausschlussfrist zusätzlich flankiert werden. 8 Ein Geschäftsführer einer GmbH kann seine Haftung auf verschiedene Weise reduzieren oder ausschließen, zum Beispiel durch eine Haftungsfreistellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 8 GmbHG), eine vertragliche Haftungsbeschränkung oder den Abschluss einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance). 9 Geschäftsführer einer GmbH kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein, § 6 Abs. 2 GmbHG. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, wobei die Verpflichtungen des Geschäftsführers jedoch nahelegen, dass nur derjenige Geschäftsführer werden sollte, der jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung. vor- und nachteile geschäftsführer gmbh 10 Nach der Rechtsprechung des BGH sind weitgehende Haftungsbeschränkungen zugunsten eines GmbH-Geschäftsführers, sei es als Ausschluss der Haftung für einfach. 11