Darf man vor fremden garagen parken

Was sagt die StVO zum Parken vor Grundstückseinfahrten?. 1 Hier wird das Parken vor oder gegenüber fremden Grundstücken bzw. Garagenzufahrten oder Carports behandelt; das Parken auf oder vor eigenen Grundstücken. 2 Auch das Parken vor Garageneinfahrten auf einem Privatgrundstück ist nicht zulässig. Der Grundstücksbesitzer darf nicht behindert oder beeinträchtigt werden. 3 Dabei ist eigentlich alles ziemlich klar geregelt: Das Parken vor Ein- und Ausfahrten ist nicht gestattet und ist demnach eine. 4 Vor Grundstückseinfahrten darf nicht geparkt werden, egal ob jemand konkret behindert wird. Das Parkverbot soll die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück vor Behinderungen durch parkende Fahrzeuge schützen. Vor der eigenen Grundstückseinfahrt darf aber grundsätzlich geparkt werden. 5 Das Parken auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich erlaubt und von der Dauer her grundsätzlich nicht eingeschränkt. Von diesen Grundsätzen gibt es Ausnahmen, die in § 12 Abs. 3, 3a und 3b StVO geregelt sind. Danach ist es u.a. unzulässig vor Grundstücksein- und ausfahrten zu parken. 6 Dort ist festgelegt, dass vor der eigenen (und gleichbedeutend vor fremden) Einfahrten nicht geparkt werden darf. In § 12 Abs. 3 Nr. 3 und 5 steht dazu geschrieben, dass sowohl ein Parken vor einer Grundstückszufahrt als auch vor einer Bordsteinabsenkung verboten ist. 7 Zur Nutzung der Garagen findet man in diesen Verordnungen wenig. Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. 8 Das Parken vor bzw. gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten hat zwei Aspekte: Es kann sich einmal darum handeln, dass ein Fzg-Führer vor einer fremden Grundstückszufahrt bzw. in einer schmalen Straße gegenüber einer fremden Grundstückszufahrt parkt. 9 Jeder darf sein Auto abstellen, wo es grundsätzlich erlaubt ist, also vor die hässliche Rostbeule vor dem Grundstück des Nachbarn. Und vor der Zufahrt darf eben niemand parken, weder A noch B. parken vor eigener einfahrt mit abgesenktem bordstein 10 Dürfen Sie falsch parkierte Fahrzeuge abschleppen lassen? Das Zivilgesetzbuch regelt in Artikel den Besitzesschutz: «Jeder Besitzer darf. 11 parken vor garageneinfahrt stvo 12