Berechnung opfergrenze rechner Grundlage für die Berechnung der Opfergrenze ist Ihr Nettoeinkommen, also alle Einnahmen (steuerpflichtig und steuerfrei). Dazu zählt zum Beispiel Ihr. 1 Online Unterhaltsrechner: Berechnen Sie die Höhe der steuerlich abzugsfährigen Unterhalt mit Opfergrenze. 2 Die sogenannte Opfergrenze ist ein Mittel, um zu berechnen, welchen Anteil an Unterhaltszahlungen für ein Kind eine Person steuerlich mindernd geltend. 3 Mit diesem online Unterhaltsrechner können Sie unter der Berücksichtigung der Opfergrenze die Höhe der steuerlich abzugsfährigen Unterhalt berechnen. 4 Ihr Nettojahreseinkommen liegt wie gehabt bei Euro, davon wird der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen. Nun verringert sich die Opfergrenze aber noch um jeweils fünf Prozent für Ihr Kind und Ihren Ehepartner, also insgesamt um zehn Prozent. Euro – Euro = Euro. Euro: Euro = 37,6. 5 Ihre Opfergrenze beträgt demnach 33 Prozent von Euro, also Euro. Von Ihren Unterhaltszahlungen in Höhe von Euro werden also nur Euro anerkannt. Auch hier gilt der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe von Euro in ggf. zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Sie solche Beiträge für. 6 Berechnung der Opfergrenze bei der Steuererklärung. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Höhe der Unterhaltszahlungen in einem sinnvollen Verhältnis zum Nettoeinkommen jener Person steht, die diese leisten muss. Geregelt ist dieser Vorgang in den §§ , , des BGB. 7 Die Opfergrenze beträgt dann ein Prozent je volle Euro des Nettoeinkommens. Bei Ehegatten wird das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen. Höchstens werden jedoch 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt. 8 Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an die des Grundfreibetrags angelehnt ist, wird angehoben und ab dem Jahr dynamisiert. Der Höchstbetrag steigt auf Euro und ab auf Euro. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG. 9 Rechner für steuerlich abzugsfähige Unerhaltsleistungen. Wohnsitz / Ländergruppe (BMF Schreiben vom 4. Oktober (BStBl I Seite )) Vermögen der unterstützten Person mehr als Euro. ja nein. Anzahl Monate der Unterhaltsleistungen. weitere zahlungen die bei der berechnung der opfergrenze zu berücksichtigen sind 10 berechnung nettoeinkommen opfergrenze 12